Unsere Leistungen
Baumkontrolle gemäß FLL-Richtlinie


Sollten Sie Bäume auf Ihrem Grundstück haben, dann sollten Sie sich als Baumeigentümer die Frage stellen, ob diese noch Stand- und Bruchsicher sind oder in einem anderen Maße Gefahren für andere darstellen. Ihnen als Baumeigentümer obliegt laut §823 BGB die Verkehrssicherungspflicht. Daher sollten Sie alle Bäume regelmäßig durch zertifizierte Baumkontrolleure kontrollieren lassen und entsprechende Maßnahmen ausführen lassen. Bei beidem helfen wir Ihnen gerne.




Baumfällung und Flächenrodung
- Spezial-Hubarbeitsbühne mit Kettenantrieb
- für jedes Gelände geeignet
- besonders kompakt um enge Zufahrten, wie beispielsweise ein schmales Gartentor, zu durchqueren
- 3,5 Tonnen Kompakt-Hubarbeitsbühne
- beste Variante für platzarme Gegebenheiten
- ≥ 7,5 Tonnen Hubarbeitsbühne
- ideal um große Distanzen zu überwinden


Baumpflege
Bäume sind die Grundlage für unsere Umwelt, daher sollte es in unser aller Interesse sein diese zu erhalten. Bevor wir eine Fällung in Betracht ziehen, versuchen wir sämtliche Möglichkeiten der Baumpflege umzusetzen. Gerne pflegen wir sowohl Ihre Bäume im heimischen Garten als auf große Objekte wie z.B. Wohnanlagen, Kirchen- oder Firmengrundstücken.
Mögliche Baumpflegemaßnahmen gemäß ZTV Baumpflege:
- Totholzentnahme
- Kronenpflege
- Kroneneinkürzung
- Einbau von Kronensicherungen
- Entlastungsschnitte
- Erstellung des Lichtraumpfrofils
- Erziehungs- und Aufbauschnitte
- Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben
- Entfernung von baumfremden Bewuchs (z.B. Efeu)
Fassadenbewuchs entfernen
Sie möchten Ihrer Fassade einen neuen Look verpassen und haben sich am grünen Bewuchs satt gesehen? Dann kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne dabei den Bewuchs wie z.B. Efeu oder Wein zu entfernen. Bitte bachten Sie, dass solche Maßnahmen nur von Oktober bis Februar durchgeführt werden dürfen.



Baumwurzelfräsung
Für größere Wurzeln können wir uns große Fräsen von unseren Partnerfirmen leihen. Somit bekommen wir nahezu jede Wurzel entfernt.